Kaniya-Sipicom
Kulturelle u. Soziale e.V


Neue Seite 1

 Satzung des kulturellen und sozialen Vereins

"Kaniya Sipî"

 

 

§1/ Die Bezeichnung /Name und Sitz des Vereins

 

Der Verein führt den Namen „ Der kulturelle und soziale Verein Kaniya Sipî „ und hat zur Zeit seinen Sitz in Bielefeld. Er ist in das Vereinsregister einzutragen.

 

§2/ Die Vorstellung/Definition des Vereins

 

Kaniya Sipî ist ein kultureller, sozialer und unabhängiger Verein. Er nimmt alle Yeziden unabhängig von ihren Herkunftsorten auf.

Voraussetzung dafür ist allerdings die Akzeptanz der Satzung und des Vereinsprogramm seitens der Mitglieder/Bewerber. Darüber hinaus basiert der Verein auf den Grundlagen des gegenseitigen Verständnisses, der Brüderlichkeit und eines demokratischen Dialogs, um seine Ziele zu erreichen und der ganzen Menschheit zu dienen, besonders der yezidischen Gesellschaft.

 

§3/ Das Zeichen/Emblem des Vereins

 

Eine vereinfachte malerische Darstellung der Schöpfungsidee in der yezidischen Religion.

 

§4/ Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§5/  Mittels des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§6/   Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

 

 

§7/ Die Ziele des Vereins

 

1.      Der Verein macht sich zum Ziel, die Yeziden zu unterstützen und die yezidische Religionsgemeinschaft zu fördern, indem religiöse Normen und Werte sowie kulturelle Inhalte weitervermittelt werden wie z.B.:

 

a.        Unterrichtung in der yezidischen Religionslehre für alle interessierten Yeziden.

b.       Unterrichtung der kurdischen Sprache für alle Interessierten.

c.        Unterstützung der Yeziden bei religiösen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und Aktivitäten, gemäß den vorhandenen Möglichkeiten des Vereins.

d.       Unterstützung der bedürftigen yezidischen Schüler und Studenten, damit diese ihre schulischen Ausbildungen bzw. Studien zum Abschluss bringen können.

 

2.

a.    Der Verein Kaniya Sipî macht es sich zur Aufgabe, über den Weg des Dialogs die Beziehungen zu anderen religiösen und karitativen Organisationen und Einrichtungen zu verbessern und eine Annäherung zu suchen. Der Verein schenkt außerdem besondere Beachtung den jungen Yeziden zur Bewältigung alltäglicher Probleme, die unter anderem durch das Zusammenleben in einer multikulturellen Gesellschaft entstehen.

b.    Der Verein Kaniya Sipî versucht in Zusammenarbeit mit anderen yezidischen Vereinen, die yezidische Religion zu einer weltweit anerkannten Religion zu machen.

 

3.

a. Die Tradition (mündlich überlieferte Gebete etc.) der yezidischen Religion zu sammeln, schriftlich festzuhalten, um damit ihre Grundlagen zu schützen.

b.Forschungen und Studien über verschiedene kulturelle, gesellschaftliche und historische Bereiche durchführen, sie in verschiedene Sprachen zu übersetzen und sie nach Möglichkeit in Büchern zu publizieren. Damit möchte der Verein einen Beitrag zur Förderung der interkulturellen Begegnungen, Aufklärung und Information über die yezidische Kultur leisten.

c. Eine geographische und historische Studie über die Yeziden in Syrien durchzuführen und sie zu dokumentieren.

 

5.      Förderung der Emanzipation der yezidischen Frau in der Gesellschaft, dafür sieht der Verein vor, eine Beratungsstelle für Frauen und junge Mädchen einzurichten.

 

6.      Unterstützung jedes Bedürftigen gemäß den Möglichkeiten des Vereins unabhängig von dessen religiöser Zugehörigkeit.

 

7.      Die Bildung eines Komitees, welches die Aufgabe hat, sich mit einem oder mehreren deutschen Anwälten in Verbindung zu setzen. Diese sollen über die yezidische Religion und  über asylrelevante Themen informieren mit dem Ziel, dass deutsche Gerichte die Verfahren nicht anerkannter yezidischer Asylbewerber einer nochmaligen Prüfung unterziehen.

 

8.      Eröffnung von Zweigstellen des Vereins in verschiedenen deutschen Städten sowie in allen Ländern, in denen Yeziden beheimatet sind.

 

 

§8/ Ausschüsse des Vereins

 

Zur Wahrnehmung  der im § 7 genannten Aufgaben können Ausschüsse vom Vorstand gebildet werden.

 

§9/ Der Vorstand des Vereins

 

1)- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen:

a.- erste (r) Vorsitzende (r)

b.- zweite (r) Vorsitzende (r)

c.- Kassenführer (in)

d.- Schriftführer (in)

Alle Vorstandsmitglieder müssen bei ihrer Wahl eine ordentliche Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten nachweisen können. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt.

 

2)- Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

 

3)- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und ist für die Wahrnehmung der sich aus § 7 dieser Satzung ergebenden Aufgaben verantwortlich. Der Vorstand kann einzelne seiner Mitglieder mit der Führung der laufenden Geschäfte oder auch teilweisen Übernahme dieser Aufgaben beauftragen.

4)- Vertretungsberechtigt sind  jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter

der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende .

5)- Der Vorstand koordiniert und unterstützt die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse.

 

§10/ Mitgliederversammlung

 

Die in den ersten drei Monaten jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die Beiträge, den Haushaltsplan, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes, eine vorzeitige Abberufung des Vorstandes und über Satzungsänderungen.

 

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder einzuberufen.

 

Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

 

Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

 

§11/ Einkünfte/Geldmittel des Vereins

 

a.       Monatliche Mitgliederbeiträge werden für die Dauer eines Jahres von der Mitgliederversammlung durch Beschluss festgelegt und den Mitgliedern bekannt gegeben. Die monatlichen Mitgliederbeiträge betragen  5,00 (fünf) Euro.

b.      Freiwillige Spenden.

c.       Einnahmen aus den Aktivitäten des Vereins.

d.      Zuschüsse der karitativen und freundschaftlichen Stellen/Einrichtungen.

e.       Einnahmen aus den Publikationen des Vereins.

 

§12/ Voraussetzungen der Mitgliedschaft

 

Mitglieder können einzelne Personen werden, sofern sie volljährig sind und der yezidischen Religion angehören. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Gründe für den Ausschluss eines Mitgliedes sind beharrliche und wiederholte Verstöße des Mitgliedes gegen die Bestimmungen und den Geist der Satzung des Vereins sowie die Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. Dem auszuschließenden Mitglied steht der Rechtsweg offen.

 

Es gibt eine Ehrenmitgliedschaft, welche der Verein nicht yezidischen Personen, Vereinen, und Organisationen verleiht, die im Bereich der Menschenrechte, Literatur und der Kultur tätig sind und politisch nicht aktiv sind.

 

§13/ Pflichten des Mitglieds

a.      Akzeptanz und Anerkennung des Programms und der Satzung des Vereins.

b.      Das Mitglied des Vereins darf nicht den Verein zu politischen oder persönlichen Interessen ausnutzen.

c.       Respektierung der Beschlüsse des Vereins und deren Verteidigung in der Öffentlichkeit.

 

§14/ Rechte des Mitglieds

 

a.       Die freie politische Zugehörigkeit.

b.      Die Teilnahme an Versammlungen und Debatten/Diskussionen/

Beratungen ,die mit der Arbeit des Vereins zusammenhängen.

c.       Schutz des Mitglieds und dessen Verteidigung in der Öffentlichkeit.

d.      Das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Diskussion aller Themen, die mit der Arbeit des Vereins zusammenhängen.

e.       Wahl und Kandidaturrecht/passives und aktives Wahlrecht für alle Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder.

 

§15/ Satzungsänderungen zur Auflösung des Vereins

 

1) Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Vereinsauflösung bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

2) Bei der Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vermögen an die Stadt Bielefeld mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für religiöse Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und des § 7 dieser Satzung zu verwenden oder an Organisationen oder Einrichtungen weiterzugeben, die es so verwenden.

 

 

%%%  Was aber den Erfolg angeht, so wird er von Gott verliehen. %%%

 

 

 

 

 

 

 







                                          www.kaniya-sipi.de                             info@kaniya-sipi.de                                              Design by Hamo Host